Häufig gestellte Fragen
- Ab welcher Anlagesumme wird PRIVACON für mich tätig?
Die Umsetzung unserer regelbasierten Anlagestrategie in einer standardisierten Lösung ist bereits ab einer Anlagesumme von 20.000 Euro möglich. Ab einem Anlagebetrag von 1 Mio. Euro können wir individuelle Verwaltungslösungen anbieten.
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Warum setzt PRIVACON so stark auf Indexfonds?
Indexfonds (ETFs) sind aus unserer Sicht die idealen Instrumente zur Umsetzung unserer Anlagephilosophie: Sie sind kostengünstig, transparent, breit gestreut, jederzeit handelbar und als sogenannte Sondervermögen vor einem Ausfall der jeweiligen Bank bzw. Fondsgesellschaft geschützt.
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Wie ist mein Geld gegen Veruntreuung geschützt?
Wir kommen zu keinem Zeitpunkt direkt mit dem Geld unserer Mandanten in Berührung. Jeder Mandant eröffnet am Anfang der Zusammenarbeit ein Bankdepot auf seinen Namen, für das wir lediglich eine eingeschränkte Verwaltungsvollmacht erhalten. Die Gelder fließen ausschließlich von einem Konto des Mandanten auf sein Depot und bei Beendigung der Zusammenarbeit oder bei Entnahmen wieder auf sein Konto zurück.
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Wie lange muss ich mich auf eine Zusammenarbeit festlegen?
Unsere Verwaltungsvollmacht ist täglich kündbar.
- Kann ich bei jeder Bank das Depot für die Verwaltung eröffnen?
Grundsätzlich ja. Wir präferieren aber die Zusammenarbeit mit einer Reihe von ausgewählten Banken, mit denen wir für unsere Mandanten Sonderkonditionen und eine volle Erstattung von möglichen Provisionen zugunsten des Mandanten vereinbart haben.
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Kann ich bestehende Anlagen in Ihre Verwaltung überführen?
Ja! Per Wertpapierübertrag können Sie die Einlieferung bestehender Anlagen in das von uns verwaltete Depot veranlassen. Wir ermitteln dann kurzfristigen Handlungsbedarf und versehen alle Positionen, deren Beibehaltung zunächst sinnvoll erscheint, mit unserem Sicherungssystem gegen hohe Kursverluste.
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Was kostet mich die Verwaltung?
Die depotführende Bank erhält von Ihnen eine Gebühr für die Depotführung und die Wertpapiertransaktionen. Wir stellen Ihnen ein Verwaltungshonorar in Rechnung, dessen Höhe sich bei degressivem Verlauf am verwalteten Volumen bemisst. Darüber hinaus erhalten wir keine weiteren Zuwendungen von Dritten. Da wir die Kostenvorteile unseres regelbasierten Investmentansatzes an unsere Mandanten weitergeben, gehörten wir bislang in allen Vergleichen zu den günstigen Anbietern.
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Wie werde ich über die Wertentwicklung meines Depots informiert?
Sie entscheiden, in welchen Intervallen und in welchem Umfang Sie ein Reporting erhalten. Viele unserer Mandanten entscheiden sich für eine quartalsweise Berichterstattung. Selbstverständlich ist auch die Einrichtung einer Online-Depoteinsicht möglich, so dass Sie unabhängig vom vereinbarten Reportingintervall jederzeit Zugriff auf Ihre Depotstände haben.